Mitgliedschaft in der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V.

Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Arbeit der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, insbesondere die Erschließung und Aufbereitung genealogischer Quellen und die Publikation familiengeschichtlicher Literatur. Für Ihre eigene Forschung profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht von der Mitgliedschaft in der WGfF durch:


 
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt ab 1.1.2011 für Personen und Körperschaften 40,- €. Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 20,- €. Dieser ermäßigte Satz gilt auch für Familienangehörige eines Mitglieds.

Wenn Sie der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e. V. beitreten möchten, können Sie hier die Beitrittserklärung als pdf-Datei oder als rtf-Datei herunterladen. Aus rechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen müssen wir Sie bitten, die Beitrittserklärung auszudrucken und unterschrieben an die Geschäftsstelle der WGfF zu senden:

Geschäftsstelle
der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V.
Herrn Claus Geis
Unter Gottes Gnaden 34
50859 Köln

Nach der Bearbeitung Ihrer Beitrittserklärung erhalten Sie von uns eine Aufnahmebestätigung.
 
Wenn Sie schon Mitglied bei der WGfF sind und Ihren Beitrag bisher bar oder per Dauerauftrag überwiesen haben, bitten wir Sie sehr, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Damit vereinfachen und erleichtern Sie uns die Verwaltung Ihres Mitgliedskontos sehr: mehrere von uns manuell und somit mglw. fehleranfällige Buchungen entfallen zu Gunsten einen einzigen zu Beginn eines neuen Kalenderjahres automatisiert durchgeführten Buchung. Ein Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung oder zur Angabe einer neuen Konto-/Bankverbindung können Sie hier als PDF-Datei  herunterladen.
 
Die Satzung der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V.  finden Sie hier.

 
Die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde, e.V. ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 51 ff. AO dient. Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung von Wissenschaft und Forschung
 
Den aktuellen Freistellungsbescheid  können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

 
Das Mitgliederverzeichnis der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e. V., Sitz Köln. Stand: 31. Juli 2004. 537 Seiten. Mit einer PDF-Datei auf CD-Beilage. 20,-- €, WGfF-Mitglieder 15,-- € (siehe Publikationen).