Häufige Fragen: Kirchenbücher
Häufige Fragen zur Familiengeschichtsforschung, vor allem zu den regionalspezifischen
Besonderheiten im Arbeitsgebiet der WGfF, sollen in Zukunft an dieser Stelle beantwortet
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Seit wann gibt es Kirchenbücher?
Die Führung von Kirchenbüchern geht zurück auf
einen Beschluß des Konzils von Trient in der Mitte des 16.
Jahrhunderts. Allerdings wurde mit der Anlegung von Kirchenbüchern
offenbar zunächst nur schleppend begonnen. Aus dem 16. Jahrhundert
sind deswegen nur wenige Kirchenbücher bekannt. Im Rheinland
beginnen die Kirchenbücher meistens in der zweiten Hälfte
des 17. Jahrhunderts, teilweise auch erst im 18. Jahrhundert.
Was beinhalten Kirchenbücher?
Zu unterscheiden sind Tauf-, Heirats- und Sterberegister.
Wo werden die Kirchenbücher heute aufbewahrt?
Katholische Kirchenbücher vor 1798/1810 befinden sich heute
in der Regel im Personenstandsarchiv Brühl, im Archiv des
Erzbistums Köln oder im Bistumsarchiv Trier. Jüngere
Kirchenbücher befinden sich meist in den Gemeinden.
Zu welcher Kirchengemeinde gehörte ein bestimmter Ort früher?
Für das Gebiet der ehemaligen Rheinprovinz ist ein unerläßliches
Hilfsmittel der sogenannte "Thorey-Geis":
Volker Thorey / Claus Geis u. Mitarb.: Nachweise genealogischer
Quellen im Gebiet der ehemaligen Preußischen Rheinprovinz.
Band 1: Wohnplatzverzeichnis. 2. Ausgabe. Köln 2003. 1034
S. Band 2: Kirchenbücher, Familienbücher und Verkartungen
und Zivilstandsregister im südlichen Teil der preußischen
Rheinprovinz. 2. Ausgabe. Köln 2003. 760 S. (Veröffentlichungen
der WGfF182-183).
Dieses Nachschlagewerk ist derzeit vergriffen.
Was ist eine Verkartung?
-Antwort-
Was ist ein Familienbuch?
-Antwort-