Häufige Fragen: Kirchenbücher

Häufige Fragen zur Familiengeschichtsforschung, vor allem zu den regionalspezifischen Besonderheiten im Arbeitsgebiet der WGfF, sollen in Zukunft an dieser Stelle beantwortet werden. Bitte wählen Sie den Themenbereich Ihrer Frage! Bitte beachten Sie, daß bislang erst einige Bereiche bearbeitet worden sind.

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Seit wann gibt es Kirchenbücher?

Die Führung von Kirchenbüchern geht zurück auf einen Beschluß des Konzils von Trient in der Mitte des 16. Jahrhunderts. Allerdings wurde mit der Anlegung von Kirchenbüchern offenbar zunächst nur schleppend begonnen. Aus dem 16. Jahrhundert sind deswegen nur wenige Kirchenbücher bekannt. Im Rheinland beginnen die Kirchenbücher meistens in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, teilweise auch erst im 18. Jahrhundert.

Was beinhalten Kirchenbücher?

Zu unterscheiden sind Tauf-, Heirats- und Sterberegister.

Wo werden die Kirchenbücher heute aufbewahrt?

Katholische Kirchenbücher vor 1798/1810 befinden sich heute in der Regel im Personenstandsarchiv Brühl, im Archiv des Erzbistums Köln oder im Bistumsarchiv Trier. Jüngere Kirchenbücher befinden sich meist in den Gemeinden.

Zu welcher Kirchengemeinde gehörte ein bestimmter Ort früher?

Für das Gebiet der ehemaligen Rheinprovinz ist ein unerläßliches Hilfsmittel der sogenannte "Thorey-Geis":

Volker Thorey / Claus Geis u. Mitarb.: Nachweise genealogischer Quellen im Gebiet der ehemaligen Preußischen Rheinprovinz. Band 1: Wohnplatzverzeichnis. 2. Ausgabe. Köln 2003. 1034 S. Band 2: Kirchenbücher, Familienbücher und Verkartungen und Zivilstandsregister im südlichen Teil der preußischen Rheinprovinz. 2. Ausgabe. Köln 2003. 760 S. (Veröffentlichungen der WGfF182-183).

Dieses Nachschlagewerk ist derzeit vergriffen.

Was ist eine Verkartung?

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Was ist ein Familienbuch?

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