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Merkblatt

Der Verein wurde im Jahre 1920 als "Verein für Württembergische Familienkunde" in Stuttgart gegründet. Er verfolgt den Zweck, den Sinn für Genealogie und Heraldik zu wecken und zu beleben und insbesondere die Familienkunde in all ihren Zweigen zu fördern und zu pflegen. Der Verein ist Mitglied der Deutschen Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände (DAGV).

Der Verein unterhält eine Bücherei und ein Archiv sowie eine heraldische Beratungsstelle; er veranstaltet regelmäßige Zusammenkünfte seiner Mitglieder mit Vorträgen und gibt neben gelegentlichen Einzelveröffentlichungen eine Zeitschrift, die Südwestdeutschen Blätter für Familien- und Wappenkunde, sowie Informationsblätter heraus. Für die Kommunikation der Vereinsmitglieder untereinander unterhät der Verein eine eigene Mailingliste VFWKWB-L.

Das Arbeits- und Interessengebiet der Mitglieder des Vereins beschränkt sich keineswegs auf den Bereich des Landes Baden-Württemberg; Forscher, die über Familien in anderen Teilen Deutschlands oder auch im Ausland arbeiten, finden als Mitglieder ebenfalls Rat und Hilfe. In der reichhaltigen Vereinsbücherei stehen ihnen auch Zeitschriften und Quellwerke aus anderen deutschen Gauen, aus Österreich und der Schweiz sowie den angrenzenden Gebieten zur Verfügung.

Die Erfüllung seiner Aufgaben wird dem Verein umso besser möglich, je mehr Mitglieder er zählt. Wir bitten daher alle, die für die Ziele des Vereins aufgeschlossen sind, ihn durch ihren Beitritt zu unterstützen. Der Beitritt wird durch Einsendung einer Anmeldekarte an die Geschäftsstelle erklärt. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages und gilt jeweils für ein volles Kalenderjahr. Außer der Beitragspflicht bestehen keine besonderen Mitgliederpflichten. Das Mitglied erhält für seinen Beitrag die Vereinszeitschrift mit der Beilage Familienkundliche Nachrichten; wer im Laufe eines Jahres eintritt, auch die seit dessen Beginn erschienenen Hefte. Jedes Mitglied kann ferner die Bücherei und das Archiv benützen, erhält Rat und Hilfe bei seinen Forschungen und hat Gelegenheit, mit anderen Mitgliedern Forschungsergebnisse auszutauschen.

Jedermann kann sich an den Verein um Auskunft in genealogischen und heraldischen Fragen wenden, an den Vortragsveranstaltungen kostenlos und unverbindlich teilnehmen, sowie Einzelhefte der Zeitschrift und Ahnentafelvordrucke beim Verein beziehen.

Schriftlichen Anfragen ist mindestens das Rückporto beizulegen (bei Anfragen aus dem Ausland, die mit Luftpost beantwortet werden sollen, sind mehrere internationale Antwortscheine erforderlich). - Häufig wird der Verein nur durch Umfrage bei seinen Mitgliedern eine Auskunft geben können, weshalb es sich empfiehlt, mehrfaches Porto beizulegen. Jede Auskunft erfordert einen mehr oder weniger großen Arbeitsaufwand.

Für die Beantwortung von Anfragen und Bibliotheksrecherchen durch die Geschäftsstelle werden deswegen folgende Gebühren erhoben:

  1. Mitglieder zahlen für die Beratung durch die Geschäftsstelle keine Gebühr.
  2. Nichtmitglieder zahlen für jede genealogische Anfrage € 10,-. Artet die Arbeit jedoch in einen größeren Aufwand aus, dann muss der Antragssteller zunächst angeschrieben und gefrag werden, ob er zu der Übernahme der Mehrkosten bereit sei, bevor die Recherchen beginnen.

Der Empfänger wird selbst ermessen können, was die Auskunft ihm wert ist und sich durch eine (zusätzliche) Spende an den Verein erkenntlich zeigen. Spenden sind steuerbegünstigt.

Übernimmt ein Mitglied eine Forschung, so wird es zweckmäßig sein, sich mit ihm über Auslagenersatz und Vergütung des Arbeitsaufwandes abzusprechen. Der Umfang ist oft schwer vorauszusagen; es empfiehlt sich dann, einen gewissen Betrag auszusetzen, bis zu dessen Erschöpfung die Forschung betrieben werden soll.

Der Verein erwartet von seinen Mitgliedern, dass sie ihm für seine Bücherei einen Abdruck ihrer genealogischen Veröffentlichungen überlassen. Forschungsergebnisse, die oft mit Mühe und Kosten erarbeitet wurden, sollten nicht in der Schublade verstauben oder gar in Verlust geraten. Auch wer nicht zu einer Veröffentlichung kommt, wird gut daran tun, Zweitschriften einer zentralen Stelle zu überlassen, wofür sich unser Vereinsarchiv anbietet. Wer befürchten muß, dass sein genealogischer Nachlass mangels Interesse verloren geht, sollte rechtzeitig Vorsorge treffen. Vollständigkeit kann in der Genealogie nur bei sehr begrenzten Aufgaben erreicht werden, daher ist es nützlich, auch Teilergebnisse dem Verein zu überlassen, weil der Bearbeiter dann hoffen kann, Verbindungen mit anderen Forschern zu erhalten und Ergänzungen zu bekommen.

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Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils auf der Jahreshauptversammlung festgesetzt, die am letzten Samstag im Januar stattfindet. Derzeit beträgt er 25,- Euro jährlich. Die Zahlung soll zum Jahresbeginn erfolgen. Wir bitten unsere Mitglieder, dem Verein eine Erlaubnis zu geben, den Mitgliedsbeitrag von Ihrem Konto abzubuchen. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerbegünstigt.

Bescheinigung für das Finanzamt

Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamts Stuttgart-Körperschaften vom 15.06.2007 (Steuernummer 99018/50982) dient der Verein für Familien- und Wappenkunde in Württemberg und Baden e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken sowie der Förderung wissenschaftlicher Zwecke. Damit sind Spenden und Mitgliedsbeiträge an unseren Verein im Rahmen der jeweils geltenden Höchstbeträge steuerlich absetzbar. Bei Beträgen bis 200,- € genügt gegenüber dem Finanzamt ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbstätigung (Kontoauszug) der Bank unter Hinweis auf den oben genannten Freistellungsbescheid als Zahlungsnachweis.

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Weitere Informationen

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© 1996-2009 Verein für Familien- und Wappenkunde in Württemberg und Baden e.V., Stuttgart
Letzte Änderung/Last update: 11-Mai-2009

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