Claus Heinrich Bill: Nordmärkische Verbrecherlisten
In seinem sehr informativen Vortrag beschäftigte sich Claus Heinrich Bill mit einem Gebiet der Familienforschung, mit
dem viele Familienforscher hoffen, sich nie beschäftigen zu müssen: mit Verbrechern unter den eigenen Vorfahren.
In Schleswig-Holstein wurden im Zeitraum 1803 - mind. 1860 1 - 2 mal jährlich Verbrecherlisten als behördliches
Fahndungs- und Identifikationsinstrument herausgegeben. Die Verbrecher, die sich nach heutiger Sicht oftmals nur
Kleinigkeiten schuldig machten, sind mit vollständigen Namen, Alter, Aufenthalts- und Geburtsort, Delikt und einer
Personenbeschreibung aufgeführt. Häufig finden sich auch Informationen über Familienverhältnisse und den
Lebenslauf des Missetäters.
Die Verzeichnisse befinden sich zum einen, nach Herzogtümern getrennt und mit einem Personenregister versehen, im
Landesarchiv Schleswig und zum anderen, allerdings nur teilweise und ohne Register, in der Landesbibliothek in Kiel.
Ein Register von rund 18.000 Personennamen und der Herkunftsorte befindet sich aber auch auf der Homepage des Referenten
"Deutsches Gauner-Repertorium" (Homepage). In der
Datenbank finden sich nicht nur schleswig-holsteinische Verbrecher, sondern auch ca. 25.000 Personennamen aus anderen
Regionen Deutschlands.
Sofern ein gesuchter Name im Register gefunden wird, können weitere Informationen gegen eine Gebühr bei Claus
Heinrich Bill angefordert werden. Seine vollständige Anschrift lautet: Claus Heinrich Bill, Institut Deutsche
Adelsforschung, Lerchenweg 14, 24811 Owschlag, E-Mail.
Besuch der Genealogischen Forschungsstelle in Neumünster:
a) Im ersten Teil sprach Karl-Heinz Danklefsen über die theologischen Hintergründe der genealogischen
Aktivitäten der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (sogen. Mormonen).
Grundlage sind die Aufforderungen Christi, alle Menschen zu taufen (Matth. 28, 19), da sie nur so ins Reich Gottes eingehen
können (Joh. 3, 5). Da Millionen von Menschen zu Lebzeiten keinen Chance hatten, die Lehre Christi kennenzulernen und
anzunehmen, alle Menschen aber auferstehen werden (1. Kor. 15, 22), besteht die Möglichkeit, Verstorbene stellvertretend
zu taufen (1. Kor. 15, 29). Diese von heutigen Theologen häufig als auf die Gemeinde Korinth beschränkte Praxis
wurde durch neuzeitliche Offenbarung als integraler Bestandteil der Lehre Christi bestätigt. Stellvertretende Taufen
werden an besonderen, dem Herrn geweihten Orten vollzogen. Die Kirche errichtet dazu Tempel, derzeit etwa 120 weltweit.
Neben den Taufen werden in den Tempeln auch Familien aneinander gesiegelt, d.h. auf ewig verbunden (Matth. 16, 19). Es werden
nur Verordnungen für reale Personen vollzogen, d.h. deren Lebensdaten müssen erforscht werden. Ob die Verordnungen
wirksam werden, hängt allerdings u.a. von der freien Entscheidung der betroffenen Personen ab. Niemand wird zur
Übernahme einer Lehre gezwungen, die er ablehnt. Die Taufe wird auch für jene Verstorbene vollzogen, die zu
Lebzeiten einer anderen christlichen Kirche angehört haben, da nach Auffassung der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
Letzten Tage die ursprünglich von Christus verliehene Vollmacht zum Vollzug dieser Verordnungen durch einen allgemeinen
Abfall vom Glauben verloren gegangen ist (2. Thess. 2, 1-4).
Neben der Erforschung der Lebensdaten zum Vollzug von Verordnung für verstorbene Vorfahren obliegt den Mitgliedern der
Kirche aber auch die Zusammenstellung ihrer Familiengeschichte. Beide Aktivitäten haben in den letzten 150 Jahren zu
einer umfangreichen Sammlung genealogischer Daten geführt.
b) Im 2. Teil stellte Herr Benn dann die Handhabung der Bestände und Möglichkeiten zur Sicherung eigener
Forschungsergebnisse am Beispiel der Genealogischen Forschungsstelle Neumünster vor.
Die Forschungsstelle ist eine von derzeit 3500 Zweigstellen der Family History Library in Salt Lake City, davon rund 90 im
deutschsprachigen Raum. Sie wird z.Zt. von 14 Personen an durchschnittlich 4 Tagen pro Woche ehrenamtlich betrieben. Neben
der Einsicht in die Bestände der Zentrale in SLC bietet sie die Möglichkeit, alle verleihbaren Filme zu bestellen
und einzusehen, Namensforschung im Internet vorzunehmen, in Fragen der Familienforschung, der Nutzung einiger genealogischer
Programme und der Sicherung eigener Forschungsergebnisse beraten zu werden. Anhand ausgewählter Fakten wurden die
Nutzungsmöglichkeiten im Einzelnen vorgestellt, z.B. auf rund 2,2 Mio. Filme und einen Bestand von 300.000 Büchern
weltweit zugreifen zu können. Zur Verbesserung der Beratung verfügt die Genealogische Forschungsstelle
Neumünster darüber hinaus über eine Präsenzbibliothek von etwa 1000 Bänden mit zahlreichen
Nachschlagewerken, sowie eine Kartensammlung vornehmlich für die ehemaligen deutschen Ostgebiete.
In seinem Vortrag "Barmstedter Höferegister von Herrn Ernst Mohr, Höfe in der ehemaligen Grafschaft Rantzau"
stellte Claus-Peter Jessen die Person und den Hintergrund von Ernst Mohr (1874-1964), der in den 30er bis in die 60er Jahre
ein Höferegister über 1084 Höfe in Barmstedt erstellte, wobei nicht nur Voll-Hufen, sondern auch Teil-Hufen
bis zu 1/16-Hufen und Katen berücksichtigt wurden. Das Register enthält über 13.000 Besitzer aus 1.824 Familien
und geht bis 1564 - und damit weit vor die Kirchenbücher - zurück. Herr Jessen erklärte den Aufbau des
Registers exemplarisch an einem Hof. Insgesamt umfaßt das Werk von Ernst Mohr ca. 15 Leitzordner mit
Schreibmaschinenseiten. Er machte allerdings auch darauf aufmerksam, daß die Benutzung nur eine Hilfe sein kann; eine
Kontrolle der Daten anhand der Kirchenbücher o.ä. ist unbedingt erforderlich, denn es befinden sich zahlreiche
Übertragungsfehler im Register. Exemplare des Registers befinden sich im Landesarchiv Schleswig; im Museum der
Grafschaft Rantzau (Rantzau 8, 25355 Barmstedt) sowie beim Genealogischen Verein in Elmshorn. Herr Jessen steht bei Fragen
gerne unter Tel. 04123/6315 bzw. per E-Mail zur Verfügung.
Die Jahreshauptversammlung 2004 begann mit einer Führung durch das Lübecker Heiligen-Geist-Hospital. Das
Hospital konnte im 13. Jh. nach einer Schenkung von 12 reichen Lübecker Kaufleuten gegründet werden. Zuvor erfolgte
die Alten- und Krankenpflege durch die 3 in Lübeck vorhandenen Klöster. In diesen konnten die Hilfsbedürftigen
jedoch nicht auf Dauer bleiben, sondern mußten das Kloster bereits nach wenigen Tagen wieder verlassen; die Klöster
dienten sozusagen der Erstversorgung. Um Aufnahme in das Hospital zu finden, waren keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Wer es sich leisten konnte, hatte jedoch 30 Taler für seine Beerdigung abzugeben; direkt neben dem Hospital befand sich der
eigene Friedhof. In späteren Jahren hatten wohlhabendere Bewohner die Hälfte ihres Vermögens an das Hospital
abzugeben. Wurde das Hospital später wieder verlassen, erhielten sie das Eingebrachte abzüglich der verursachten
Unkosten wieder zurück. Die Bewohner unterlagen einer einjährigen Probezeit, in der sie sich durch ihr Wohlverhalten
bewähren mußten, bevor sie endgültig Aufnahme fanden. Die zu befolgenden Regeln waren sehr streng. Noch im
20. Jh. gab es eine Hospitalordnung, die z.B. genau festlegte, wie häufig die Bewohner sich zu waschen hatten oder wie
und wie oft die Räumlichkeiten zu reinigen waren. Trotz der strengen Regeln ging es den Bewohner ausgesprochen gut. Da
das Hospital zahlreiche Schenkungen erhielt, standen entsprechende Mittel zu Verfügung. Da die Bewohner 7-mal
täglich für das Seelenheil der Spender beten mußten, versprachen sich die Spender durch umfangreiche Spenden
Vergünstigungen für die Zeit nach ihrem Tode. So erhielten die Bewohner z.B. 3 kg Fleisch pro Woche für 4 Tage;
an den restlichen 3 Tagen gab es Fisch. Darüber hinaus erhielten sie 1 Pfund Brot und 3 l Bier pro Tag. Die Versorgung
war so reichlich, daß die Bewohner versuchten, ihre Rationen außerhalb des Hospitals zu verkaufen, um so ihre
Finanzen aufzubessern. Dies stieß allerdings auf wenig Gegenliebe bei den Lübecker Kaufleuten.
In früheren Jahrhunderten befanden sich die Bewohner alle in der großen Krankenhalle. Männer und Frauen waren
getrennt und für Ehepaare gab es einige wenige kleine Kabinen. Innerhalb der Männer- bzw. Frauenabteilung waren
die Betten nur durch Vorhänge voneinander getrennt. Später wurden dann die kleinen Kabinen geschaffen, die auch
heute existieren. Zusätzlich standen den Bewohnern beheizte Aufenthaltsräumlichkeiten zur Verfügung, so daß
die Kabinen eigentlich nur zum Schlafen bzw. als Rückzugsmöglichkeit benötigt wurden. Das
Heiligen-Geist-Hospital war bis 1964 in Gebrauch. Heute befinden sich in Nebenflügeln/ -gebäuden der langen
Krankenhalle ein Seniorenheim für ca. 80 alte Menschen. Die Krankenhalle selber ist Museum und kann nur im Rahmen von
Führungen besichtigt werden. Europaweit gab es im Mittelalter über 100 Heiligen-Geist-Hospitäler. Heute gibt es
neben Lübeck nur noch in Burgund ein Hospital, das als Seniorenheim verwendet wird.
Das Rahmenprogramm endete bei strahlendem Sonnenschein mit der Bootsfahrt auf der Wakenitz hin zum Tagungsrestaurant.
Das Stadtarchiv Neumünster beschäftigt sich mit der Sammlung und Erschließung von Quellen und Schriften
zur Geschichte Neumünsters. Zum Bestand gehören das Fleckenarchiv (Quellen bis 1869), das Magistratsarchiv
(Quellen seit 1870), das Bild- und Fotoarchiv sowie das Ortsteilarchiv der eingemeindeten Stadtteile. Dazu kommt noch ein
Zeitungsarchiv sowie eine umfangreiche Bibliothek. Insgesamt befinden sich im Stadtarchiv 7.000 Quellen, 1.300 Schriften zur
Stadt- und Landesgeschichte sowie über 2.000 weitere Objekte, wie z.B. Sammlungen oder Fotos. Für die
Familienforschung ist darunter insbesondere die Adreßbuchsammlung über den Zeitraum 1891 bis 1977 von Bedeutung.
Das Stadtarchiv befindet sich am Großflecken 68 in 24534 Neumünster. Vor Benutzung wird um tel. Voranmeldung unter
Tel. 04321/942-2463 gebeten. Geöffnet ist das Archiv Dienstags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie Donnerstags von 12.00 - 16.00 Uhr.
Letzte Änderung/Last update: Dezember 2006
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