Pfälzisch-Rheinische Familienkunde
Rottstraße 17 (Stadtarchiv) - 67061 Ludwigshafen http://prfk.genealogy.net
Version 11.5..2012 Zum Flößen allgemein: erstellt von Eberhard Ref (email: mailto:eberhard.ref@gmx.de) in der Pfalz kam es zu unterschiedlicher Beeinträchtigung des Mühlenbetriebes durch die Holzflößerei. Das Triften von Holz auf den „floßbaren“ Bächen hatte meist einen zeitlich befristeten Stillstand der Mühlen und manchmal Beschädigungen an deren Einrichtungen und Stauanlagen zur Folge. Man unterscheidet bei der Holzbeförderung zu Wasser die sog. „gebundene Flößerei“, bei der das zu befördernde Holz (idR Stammholz) nicht in einzelnen Stücken, sondern zu mehreren zusammen gebunden wird, von der Einzel- oder Wildflößerei, die als Trift bezeichnet wird. Bei der Trift wird das Holz, meist Schichtholz oder Klafterholz, in losen Stücken in das Triftwasser gebracht und von diesem zum Bestimmungsort befördert. Zwar hat der Pfälzerwald während eines längeren Zeitraums Material geliefert, das zu Flößen gebunden, auf dem Rhein bis nach Holland gebracht wurde (sog. Holländerholz). Auf den pfälzischen Bächen kam es jedoch lediglich zur Ausbildung des Triftbetriebes für Schichtholz, Brennholz und Nutzholz (vgl. Heil: Der funktionale Wandel pfälzischer Mühlen an Gewässerläufen ausgewählter Naturräume seit dem frühen 19. Jahrhundert, a.a.O., S. 27 Anm. 4). Ab 1816 erfolgte der planmäßige Ausbau der Triftanlagen, der Wege und Klausen, der Bau der Ufermauern mit Faschinenflechtwerk sowie der Stauvorrichtungen. 1817 wurde das Triftamt Kaiserslautern errichtet, das ab 1822 seinen Sitz in Neustadt hatte (vgl. Collofong/Fell: 1000 Jahre Lambrecht, a.a.O., S. 359-360). Die Auswirkungen der Trift auf die Mühlen war regional unterschiedlich. Auf der Lauter ist es nur zu einer relativ bescheidenen Trift gekommen (vgl. Heil: Der funktionale Wandel pfälzischer Mühlen an Gewässerläufen ausgewählter Naturräume seit dem frühen 19. Jahrhundert, a.a.O., S. 27). Die Trift auf der Lauter wurde bereits 1846 aufgegeben (vgl. LA Speyer Best. Q 22 Nr. 339: Triftamt Neustadt an Bezirksregierung Speyer vom 24.8.1847). Das Flößen von Holz auf dem Speyerbach wurde durch das Triftamt erst 1882 aufgehoben (vgl. Heil: Der funktionale Wandel pfälzischer Mühlen an Gewässerläufen ausgewählter Naturräume seit dem frühen 19. Jahrhundert, a.a.O., S. 57; LA Speyer Best. H 45 Nr. 4162). Literatur zum Flößen allgemein: - Hauck, F.: Vom Triftbetrieb auf den Bächen des Pfälzerwaldes; in: Vom Triftbetrieb in der Pfalz, Teil I (masch.-schriftliche Zusammenstellung, Neustadt / Weinstraße 1957, S. 1-8 - Meyer, Gerd Norbert: Flößerei und Triftwesen in der Pfalz; in: Seebach, Helmut (Hrsg.): Altes Handwerk und Gewerbe in der Pfalz, Pfälzerwald", Waldbauern, Waldarbeiter, Waldprodukten- und Holzwarenhandel, Waldindustrie und Holztransport, Annweiler-Queichhambach 1994 - Rohr, Theodor: Allerlei über das ehemalige Holzflößen von Dusenbrücken bis Zweibrücken; in: Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land 2003, S. 199-202 Alsenz, Fluß: Literatur: - LA Speyer Best. C38 Nr. 1105: „Beschwerde der Gemeinde Alsenz und Hochstetten wegen des Flözens von Holz aus kurpfälzischem Gebiet auf der Alsenz, 1739-1743“ - Röder, Ernst: Holzflößerei auf der Alsenz 1739-1744; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1979, S. 102 Althornbach: Die Mahlmühle zu Althornbach an der Strohbrücke gelegen war von der Holzflößerei auf der Felsalb nicht betroffen, da sie abseits vom Floßkanal lag. Oberhalb von ihr gab es eine sogenannte Holländerschleuse, die ihren Namen von großen Baumstämmen erhalten hatte, die auf dem langen Wasserweg nach Holland trieben und dort im holzarmen Land beim Schiffbau Verwendung fanden (vgl. Rohr: Allerlei über das ehemalige Holzflößen von Dusenbrücken bis Zweibrücken; in: Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land 2003, S. 202) Annweiler: von 1568-1572 kam es zwischen Annweiler und Arzheim zur Zwistigkeiten wegen des Holzflößens auf der Queich (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 696/1). Literatur: - LA Speyer Best. B2 Nr. 696/4: „Streitigkeiten und Verträge zwischen Annweiler und Landau wegen des Holzflößens auf der Queich, 1713-1729“ Annweiler Tal: Literatur: - LA Speyer Best. B2 Best. B2 Nr. 293/5: die Holzfluß-Vergütung an die Mühlen im Annweiler Thale 1749-51 - LA Speyer Best. B2 Nr. 696/3: „Das von Vogte zu Annweiler mißbrauchte Holzflößen, 1656-1660“ Arzheim: von 1568-1572 kam es zwischen Annweiler und Arzheim zur Zwistigkeiten wegen des Holzflößens auf der Queich (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 696/1) Bliesransbach: - Bliesransbacher Bann- und Verwaltungsmühle: die Mühle verfügt über eine Einrichtung zur Flößung des Holländerholzes Im Mühlenprotokoll für das Oberamt Zweibrücken vom 6.1.1745 (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 294/7 und LA Speyer Best B2 Nr. 295/5 Bl. 118-124: Mühlenbericht des pfalz-zweibrückischen Rentkammersekretärs Marx vom 6.1.1745; vgl. auch Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 191) wird sie wie folgt beschrieben: “Lieget an der Blies, etwa eine kleine halbe Stunde vor dem Dorf Ransbach, 2 Stunden unterhalb der Herbitzheimer Bliesmühle, ist die letzte zweibrückische Mühle an gedachter Blies. Das Mühlen gebäu hätte einer reparation nöthig, das Mühlenwerck aber ist in gutem stand, 3 Wasserräder treiben 2 Mahlgänge und 1 Schälgang. Neben dem Waßerbau ist eine Schließ zur Flößung des Holländer Holtzes. Hat ein langes Wehr, das sich bis an die Mühle erstreckt. Entrichtet jährlich als Erbzins an das Kloster Hornbach 16 fl und 1 Reichstaler wegen des Fischfangs, ferner 5 Taler an den Grafen v.d. Leyen nach Blieskastel für den Wasserfall. Bliesransbach mit 72 Haushaltungen ist in die Mühle gebannt. Erbbeständer ist Johannes *Marthe (vgl. auch Budzinski, Rainer: Einwohner von Bliesmengen-Bolchen von 1500 bis 1800; Selbstverlag Hannover 1994, S. 14: dort allerdings Johannes *Martin), der einen Erbbestandsbrief vom 25.5.1732 besitzt. Böbig: bei Neustadt-Winzingen; hier befand sich ein Holzhof, bei dem das auf dem Speyerbach geflößte Holz aufgestapelt wurde (vgl. Christmann: Siedlungsnamen II, a.a.O., S. 158).
Buchbach bei Lemberg: s. *Langkehler Mühle Contwig: in der Südwestpfalz, östlich von Zweibrücken, am Schwarzbach gelegen; der Name stammt von lat. 'condate' = Zusammenfluß und 'vicus' = Dorf, d.h. Siedlung am Zusammenfluß (vgl. Post: Pfälzisch, a.a.O., S. 53); war pfalz-zweibrückisch im Oberamt Zweibrücken. - Neue Contwiger Mahlmühle: Die Mühle wird Mühlenprotokoll für das Oberamt Zweibrücken erstellt 1744, vorgelegt am 6.1.1745 (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 294/7) wie folgt beschrieben: “liegt an der Schwarzbach, neben der Alten Mühl. 3 Wasserräder treiben 2 Mahlgänge und 1 Schälgang. Große Schließ neben dem Wasserhaus für die Flößerei. Kein Mühlteich. Erbbeständer sind Johann Jakob Weber und Nickel Zimmermann (vor 2 Jahren verstorben). Pacht wie bei der Alten Mühle. Wird von Lehnsmüller betrieben (auf 20 Jahre verliehen).” (zitiert nach Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 198). - Contwiger Sägemühle: im Mühlenprotokoll für das Oberamt Zweibrücken vom 6.1.1745 (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 294/7 und 295/3-5) wird sie wie folgt beschrieben: “wird durch den Schwarzbach betrieben, liegt mit der Alten Contwiger Mahlmühle in einem Wasserbau. Die nächste Sägemühle ist die, die sich bei der Faustenmühle (= Maßweiler Mahl- und Sägemühle) befindet. Hat 1 unterschlächtiges Wasserrad, zahlt jährlich zur Landschreiberei Zweibrücken 8 fl. Bei auftretendem Holzmangel darf der Erbbeständer die Sägemühle in einer Kupfer- oder Ohligmühle umwandeln. Vor diesem sollen alle umliegenden Orte genötigt gewesen sein, ihr Holz auf dieser Bordmühle schneiden zu lassen. Es soll dem Inhaber auch freigestanden sein, Klötze aus den benachbarten herrschaftlichen und gemeindlichen Wäldern gegen Zahlung von 1/2 fl für den Eichenstamm und 5 bz. für den Stamm Kiefernholz zu holen. Das ist jetzt nicht mehr gestattet, also Verdienst gemindert. Von Walshausen und Windsberg werden keine Stämme mehr hierher gebracht, auch keine auf den Verkauf verabfolgt. Die Sägemühle gehört zur Mahlmühle, Beständer ist Heinrich *Weber, Müller zu Hornbach. Die Mühle ist 10 Jahre zuvor vom Vater übernommen worden. Derzeit wird sie von einem Lehensmüller betrieben. der Vater hat einen Erbbestandsbrief am 28. April 1718 und einen Konfirmationsschein am 13. April 1738 erhalten. Auf der Mühle ruht ein Sonderrecht: Der Beständer darf Sägeklötze und geschnittene Ware unentgeltlich auf dem Schwarzbach zur Sägemühle und von da nach Zweibrücken flößen. Der Lehensmüller erhält als Lohn vom Schnitt 1 bz. Vordem die Vergütung gestaffelt: Von 1 Zoll dicke 1 bz, von 2 Zoll bz usw. nach Proportionen.” (zitiert nach Weber: Mühlen besonderer Art, a.a.O., S. 258/59) - Kirschbacher Mühle: s. Kirschbacherhof Dellfeld: in der Südwestpfalz; östlich von Zweibrücken, im Zweibrücker Hügelland; am Schwarzbach gelegen; war pfalz-zweibrückisch im Oberamt Zweibrücken. - Dellfelder Mahlmühle: Im Mühlenprotokoll für das Oberamt Zweibrücken vom 6.1.1745 (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 294/7 und 295/3-5) wird sie wie folgt beschrieben: “liegt an der Schwarzbach, 1/2 Stunde unterhalb der Hechtloch Mühle (s. Rieschweiler), 1 Stunde oberhalb der Contwiger Mühle. Erst vor 12 Jahren aufgerichtet. 2 unterschl. Wasserräder bewegen 1 Mahlgang und 1 Mahlgang mit angehängtem Schälgang. Das Wehr ist 15 Schritt lang, hatte eine Schließ zum Flößen des Holländerholzes. Beim Flößen jedesmal Wehr ruiniert worden. Der Müller mußte neben dem Wasserbau eine große, 8 Schuh weite Schließ verfertigen. Das Dorf Dellfeld ist zu dieser Mühle gebannt. Erbbeständer Friedrich *Becker gibt als Pacht 9 Ma. Korn und 9 Ma. Hafer, 2 Kappen oder 8 bz nach Zweibrücken“ (zitiert nach Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 197). Felsalbtal: die Felsalb war wegen ihrer geringen Wasserführung nicht zum Flößen von stärkeren Stämmen geeignet; es konnte nur kleineres Holz geflößt werden (vgl. Rohr, Theodor: Allerlei über das ehemalige Holzflößen von Dusenbrücken bis Zweibrücken; in: Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land 2003, S. 199-202) - Walshauser Bannmühle: Es gab auch hier an der durch den Blümelbach verstärkten Felsalbe bei der Walshauser Mühle Probleme beim Holzflößen. „Die dortige Mühle war damals (wann?; gemeint in der Barockzeit) im Besitz von Hans Adam *Sprau und hätte eigentlich den Namen Sprau-Mühle tragen müssen, da sie schon über 200 Jahre von Namensträgern Sprau betrieben wurde“ (vgl. Rohr, Theodor: Allerlei über das ehemalige Holzflößen von Dusenbrücken bis Zweibrücken; in: Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land 2003, S. 201). Die Mühle war auch für die Flößerei eingerichtet; an ihrer Talseite befand eine Schräge aus Steinen, auf der das überschüssige Wasser abwärts in den tiefer liegenden Mühlenbach floß. Beim Flößen wurde die Schleuse an der Schräge links neben der Mühle geöffnet und das gesamte Wasser und mitgeführte Holz stürzte auf dieser Rutsche, die sich außerhalb der Mühle befand, in den tiefer gelegenen Bach (vgl. Rohr, a.a.O., S. 201). Frankeneck: um 1858 wurde die Kreuzbrückmühle in Frankeneck durch den Müller Valentin Graf betrieben. Vater des Valentin (2) Graf. Am 2.6.1858 kam es zu erheblichen Auseinandersetzungen bei der Flößerei auf dem Speyerbach. Im Sommer 1858 war der Pegelstand am Hochspeyerbach niedrig. Das ankommende Wasser benötigte der Müller Graf in seiner Kreuzbrückmühle ebenso, wie die Flößer für die Trift im Speyerbach. An dem „Schutz“, das ist die Schließ zum Stauen des Wassers im Hochspeyerbach und Ableitung desselben in den Mühlkanal kam es am 2.6.1858 zu einer Auseinandersetzung, als im Auftrag des Müllers Graf das Schließen des Mühlkanal durch die Holzflößer verhindert wurde (vgl. zitiert bei Christmann: Mühlen der besonderen Art, a.a.O., S. 245; LA Speyer Best. Q22 Nr. 196). Glan: Die Kreuznacher Saline benötigt für die Salzherstellung viel Brennholz, das größtenteils aus dem Pfälzer Wald kommt und lauter- und glanabwärts nach Münster und Kreuznach geflößt wird. Zu diesem Zweck sind in den Wehren von der Salinenverwaltung errichtete Floßschleußen eingebaut(vgl. Weber: Geschichte der Mühlen, a.a.O., Bd. 1 S. 57). Großsteinhausen: Herbitzheim: bis 1797 pfalz-zweibrückisch, Oberamt Zweibrücken; an der Blies gelegen; heute im Saarland; nicht zu verwechseln mit dem Dorf Herbitzheim im Nordelsaß; - Herbitzheimer Blieser Bannmühle: eine der großen Bliesmühlen, sie hat 4 Wasserräder und zahlt eine hohe Erbpacht; im Mühlenprotokoll für das Oberamt Zweibrücken vom 6.1.1745 (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 294/7 und 295/3-5) wird sie wie folgt beschrieben: “liegt an der Blies, ist das erste Haus im Dorfe H., 1 Büchsenschuß von der Herbitzheimer Obermühl und 1/2 Stunde von der Walsheimer Mühle entfernt. Hat 4 unterschlächtige Wasserräder für 2 Mahlgänge, 1 Mahlgang mit Trillis und 1 für das Schlagwerk der Ölmühle. Neben dem Wasserbau eine große Schließ zum Flößen des “Holländerholzes” und ein Fischfang. Liegt hinter einem 70 bis 80 Ruten langen Wehr. Diese und die kleinere Obermühle gehörten früher zusammen, jetzt getrennt, zahlen im Verhältnis 2:1 den Pacht bzw. entrichten die entsprechenden Naturalabgaben, bestehend aus 2 Ma. Weizen, 23 Ma. Hafer, 13 Kappen, 1 Mühlschwein zu 4 fl und 200 Eier. Diese Regelung gilt seit 1563. In die Mühle gebannt: Herbitzheim, Dalheim, Wolfersheim und Rubenheim. Erbbeständer seit 7 Jahren ist Nickel *Wolf.” (zitiert nach Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 190). Hochspeyerbach: der Hochspeyerbach entspringt in der Ortsgemeinde Hochspeyer in unmittelbarer Nähe des Schwimmbades. In früherer Zeit wurde der Bach etwa 200 m von der Quelle aufgestaut, und dieser See bildete das Schwimmbad. Das Wasser des neu als Biotop angelegten Quellteiches wird per Überlaufabfluss in ein Rohrsystem geleitet. Etwa 600 m östlich tritt der Bach wieder ins Freie und fließt parallel zur Pfälzischen Ludwigsbahn in Richtung Osten durch Hochspeyer. Nach Unterquerung der Verbindungsschleifen Ludwigsbahn–Alsenztalbahn nimmt er von links den Fischbach auf. Wenige Kilometer weiter durchfließt er den ehemaligen Stausee Franzosenwoog. Am Ortseingang von Frankenstein nimmt er von links den aus dem Diemersteiner Tal kommenden Glasbach auf. Im Ortsgebiet von Frankenstein macht der Bach eine spürbare Richtungsänderung und fließt nun in südöstlicher Richtung parallel zur B 39, welche in Frankenstein beginnt, in Richtung Neustadt an der Weinstraße. Einen Kilometer hinter Frankenstein nimmt er von rechts den Leinbach auf. Anschließend durchfließt er noch die Gemeinden Weidenthal und Neidenfels, bevor er auf der Gemeindegrenze zwischen Frankeneck und Lambrecht von links in den Speyerbach mündet. Hornbach (Bach): die Flößerei hatte zeitweise einen erheblichen Umfang; so wurden z.B. Anfang 1718 durch Zweibrücken geflößt etwa 4000 Stücke „Pfeif- und Knappholz“, während Hornbach zur gleichen Zeit etwa 1500 Stücke passierten. Von dem geflößten Holz hatten die Händler an die Herrschaft Passagegeld oder Zoll zu entrichten.. Diese Steuer war je nach Art des Holzes verschieden. IdR. Wurde wegen der geringen Tiefe der Bäche Brennholz geflößt, für das pro Klafter im zweibrückischen Gebiet 2 Batzen an Zoll zu entrichten waren. Für Werkholz war die Gebühr entsprechend höher und für holländisches Schiffsholz betrug sie je nach Länge der Stämme bis zu 25 Gulden für 100 Stück (vgl. Wilms, Rudolf: Flößereibetrieb im Westrich. Geschichtliche Betrachtung eines ausgestorbenen Gewerbes; in: Heimatkalender für Stadt und Landkreis Zweibrücken („Westrich-Kalender“) 1960, S. 121-122). Hornbach (Stadt): - Hornbacher Mahlmühle: die Mühle hat eine Einrichtung zur Flößung des sog. „Holländer Holzes“ Im Mühlenprotokoll für das Oberamt Zweibrücken vom 6.1.1745 (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 294/7 und 295/5 Bl. 153-161) wird sie wie folgt beschrieben: “Wird durch die Hornbach getrieben, liegt zu Hornbach gleich unterhalb dasiger Strohbrücke auf dem sogenannten Bremmengarten, einen starken Büchsenschuß von der Hornbacher Stadt- und Klostermühle entfernt. Ist in gutem Stand und erst ao. 1726 erbauet worden. 4 unterschlächtige Wasserräder treiben 3 Mahlgänge und 1 Schälgang. Bey großem Waßer muß die Mühle gleich still stehen, kann hingegen bey kleinem Waßer mit drey Gängen gehen. Lieget an der „vollen“ Bach und hat der Müller vor das obere Waßer eine Schließe samt einem gewölbten steinernen Bogen über die Straße, nebst einem Graben von ohngefähr 12 Ruthen lang, so wohl zu Flötzung Holländer Holtzes, alß Ableitung des Waßers, deßgleichen nebst gedt: Schließe noch ein Steineres Gewölb gleich einem Canal ebenfalls durch die Landstraße zur Ableitung des Waßers in der oben an der Mühle gelegenen Hoffwiese, nicht weniger ein Wehr von 5 Ruthen lang oberhalb der Mühle, damit das Waßer nicht in den Ablaßgraben fallen[,] zum unteren Waßer hingegen weiter nichts zu unterhalten. Entrichtet jährlich 5 fl an die Landschreiberei Zweibrücken und 12 Ma. Korn Hornbacher Maßung an die Oberkellerei. Die Mühle hat keine gebannten Mähler profitiert aber von den Kunden der Klosterbannmühle wenn diese nicht leistungsfähig ist. Bei Hochwasser lassen die Bewohner der Stadt im Lothringischen mahlen (zu Breidenbach, Eschweiler und St. Omersweiler). Die Mühle könnte 300 Haushaltungen befördern, indoch wäre der Müller zufrieden, wenn er die Helft zu mahlen hätte. Der Erbbeständer ist (Johann) Henrich *Weber der die Mühle 1726 aufgerichtet, und unterm 14.ten Jan: gedt: Jahrs einen Erbbestandsbrief, nicht weniger unterm 15ten april: 1738 einen Confirmations-Schein darüber erhalten hat. Er ist frei von Fron, Wachen und Einquartierungen. Eine von Weber geplante Mahlmühle in Hornbach wird wegen Geldmangels wohl nicht zustande kommen.“ (vgl. auch Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 192). Ixheim: Literatur: - LA Speyer Best. B2 Nr. 1010 3: „Die Schleuße im Holzmagazin zu Ixheim, 1789“ Kirschbacherhof: zwischen Contwig und Dietrichingen im Felsalbtal gelegen. Die Kirschbacher Mahl- und Ohligmühle wurde 1739 errichtet. In der Genehmigung wurde durch die pfalz-zweibrückische Verwaltung bestimmt, daß die Mühle durch eine Schleuse für die Holzflößerei eingerichtet wird (vgl. Rohr, Theodor: Allerlei über das ehemalige Holzflößen von Dusenbrücken bis Zweibrücken; in: Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land 2003, S. 201). Landau: Literatur: - LA Speyer Best. B2 Nr. 696/4: „Streitigkeiten und Verträge zwischen Annweiler und Landau wegen des Holzflößens auf der Queich, 1713-1729“ Langkehler Mühle bei Lemberg: Wegen der Holzflößerei auf dem Buchbach mußte jeweils in Spätjahr der Mühlenbetrieb an je einem Wochentag eingestellt werden, um die Flößerei zu ermöglichen. Über die Höhe der Entschädigung kam es zwischen dem Müller Johann Georg Seibel und dem bayrischen Staat zu einem Prozeßverfahren. Seibel gewann dieses vor dem Landgericht Frankenthal nach 5jähriger Prozeßdauer. Er sollte je Ausfallstunde 10 Pfg. Entschädigung erhalten Das war Seibel zu wenig. Er ging in die Berufung. Dort wurde nach weiteren 5 Jahren Prozeßdauer das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Seibel legte Revision beim Reichsgericht Leipzig ein, konnte jedoch die geforderten Gerichtskosten nicht rechtzeitig auftreiben und wurde letztendlich deshalb durch Prozeßurteil seiner Revision für verlustig erklärt. Die Gerichts- und Anwaltskosten beliefen sich auf 600 Mark, zu deren Bezahlung Seibel 2 Rinder verkaufen mußte (vgl. Burger, Fritz: Schnittholz aus dem Lemberger Forst für das landgräfliche Baumagazin: d. Geschichte d. Langkehler Mühle. - Ill. In: Heimatkalender: d. Pirmasenser u. Zweibrücker Land 1989, S. 74). Lauter: s. *Waldlauter Mimbach: - Mimbacher Blies- und Verwaltungsmühle: Im Mühlenprotokoll vom 6.1.1745 des pfalz-zweibrückischen Oberamts Zweibrücken (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 294/7 und 295/3-5) wird sie zusammenfassend wie folgt beschrieben: “liegt an der Blies zwischen Webenheim und Mimbach, hat vier unterschlächtige Wasserräder und ebensoviel Mahlgänge und einem im Trilles laufenden Schälgang. Webenheim und Mimbach sind zu dieser Mühle gebannt. Die Mühle hat zur Flößung des Holländerholzes neben dem Wasserbau eine besondere Schließe. Die Erbbeständer sind Konrad und *Nickel Müller. Neben dem Mahlen für die Kunden handeln sie ‘stark’ nach Zweibrücken, Blieskastel und anderen benachbarten Orten mit Mehl. neben der Zweibrücker und Hornbacher Stadtmühle ist sie die einträglichste im ganzen Oberamt” (vgl. LA Speyer Best. B2 Nr. 295/5 fol. 63-72: Mühlenprotokoll vom 6.1.1745; Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 189). Neustadt: bereits im 14. Jh. gab es eine Regelung der Flößerei. 1403 ließ sich Neustadt in einer Flößerei-Ordnung durch König Rupprecht das Privileg der Bachfreiheit genehmigen. In 12 Artikeln wurde diese Ordnung 1555 erweitert und 1756 erneuert, nachdem sich wegen der Zollerhebung auf dem Hochstift-Speyerischen Gelände von Spangenberg und Grevenhausen Streit erhoben hatte (vgl. Collofong/Fell: 1000 Jahre Lambrecht, a.a.O., S. 359). Wegen der Holzflößerei auf dem Speyerbach kam es immer wieder zu Beschwerden. Obwohl durch die Floßordnungen dazu verpflichtet, nahmen die Flößer, Holzlieferanten und Holzkompanien oft zu wenig oder gar keine Rücksicht auf die Wiesenbesitzer, Mühle und Triebwerke am Speyerbach. So beschwerten sich 1761 die Bewohner der Mandelgasse beim Stadtrat, daß der gesamte Bachstaden von der Mandelgasse bis zur Obermühle (an der Einmündung der Talstraße in die Amalienstraße) durch das Holzflößen so ruiniert worden sei, daß kein Einwohner in der Mandelgasse fast mehr zu seiner Wohnung gelangen könne. 1784 beschwerten sich die Müllermeister der Stadtmühle, Obermühle und Würtzmühle über zu langsames Vorbeiflößen an ihren Mühlen, zu langsames Ausschlagen des Holzes auf dem Holzplatz sowie das Flößen über die festgelegten Floßzeiten hinaus (vgl. Weber, Rolf: „Die Flößerei (Trift) auf dem Speyerbach“; in: Weyrich, Klaus Peter: Neustadt. Beiträge zur Geschichte einer pfälzischen Stadt, Neustadt 1975, S. 637 ff., 649). Queich: aus den großen Waldungen des pfälzischen Holzlandes, welche z.T. Pfalz-Zweibrücken gehörten, wurde wohl schon sehr lang Flößerei auf der Queich „gen Landau“ betrieben; als Leiter dieser Arbeiten erscheint ein „Flötzmeister“ mit Sitz in Annweiler. 1557 wird ein Flötzmeister erwähnt, der angehalten ist, dem Bergmann Jac. Lichtenstein aus Landau alle Jahre 6 Klafter Holz zu geben soll, damit Herzog Wolfgang auf diese Weise das Kapital von 1000 fl, welches Jacob Lichtenstein ihm geliehen hat, tilgen kann. Seit 1558 soll in gleicher Weise der Bürger Jac. Stock für ein Kapital von 400 fl mit 16% Zins entschädigt werden. In Bergzabern besorgt das Flößen der Landschreiber (vgl. Eid: Hof- und Staatsdienst, a.a.O., S. 132-133). Literatur: - Albrecht, Karl-Heinz: Die Holzflößerei auf der Queich und dem Wellbach und ihr Ende vor 100 Jahren; in: Heimatjahrbuch 1982 Landkreis Südliche Weinstraße, S. 111 Rehborn: am Glan gelegen - Rehborn am Glan: Mahl- und Bannmühle: Der Bauer Peter Gauch steigert die Mühle für 2800 Gulden, um sein ausgeliehenes Geld zu retten. Am 10.8.1786 wird seinem Gesuch stattgegeben, die Neuerwerbung dem Schwiegersohn Martin Schmidt übergeben zu dürfen. Martin Schmidt ist der Sohn des ehemaligen Erbbestandsmüllers in Meisenheim, hat nicht nur “das Mühlwesen ordentlich erlernt und ist darauf gewandert” sondern “hat soviel Vermögen von seinen Eltern ererbt, daß er die Mühle behaupten und sie zu seinem sowohl als der gnädigsten Herrschaft Nutzen in einen guten Stand setzen kann” (LA Speyer B2 1255/3, zitiert nach Weber: Mahl- und Ölmühle in Rehborn am Glan; in: Nordpfälzer Geschichtsverein. 39, 1959, 373-83; Thielen, a.a.O., S. 92). Martin Schmidt läßt die verwahrlosten Gebäude abreißen. Mahl- und Ölmühle müssen von Grund auf neu errichtet werden. Diese liegt seit dem großen Hochwasser von 1784 unbrauchbar danieder. Durch das lange Wehr kommen den Wasser- und Eismassen direkt auf das Mühlgebäude zu. Weil die Eisbrech weiter nach oben verlegt werden soll, muß er das Wehr umbauen. Dabei gerät er mit der Kreuznacher Salinenverwaltung wegen der Schleuse für das Floßholz in Konflikt. Die Saline benötigt für die Salzherstellung viel Brennholz, das größtenteils aus dem Pfälzer Wald kommt und lauter- und glanabwärts nach Münster und Kreuznach geflößt wird. Zu diesem Zweck sind in den Wehren von der Salinenverwaltung errichtete Floßschleußen eingebaut. Schmidt darf die Schleuse schließlich auf seine Kosten ersetzen. An den ersten Schmidt auf der Rehborner Mühle erinnert noch die Inschrift über der Eingangstür des Wohnhauses: “Diese Mühle ist erbaut worden unter Gottes gnädigem Beistand im Jahre 1786 von Martin Schmidt von Meisenheim und M. S. Gauchin von hier ..” (vgl. Thielen, a.a.O., S. 92/93). 786 beklagte der Müller Martin Schmidt den Zustand des sog. Vorderteichs, der wegen der Hochwassergefahr zu kurz sei. Ein Hochwasser von 1784 hatte die Mahl- und Ölmühle so beschädigt, daß beide neu gebaut werden mußten (vgl. Weber: Geschichte der Mühlen, a.a.O., Bd. 1 S. 57). Rehweiler: am Glan gelegen - Mühle zu Rehweiler: Die Mühle ist im Mühlenbericht des Oberamts Lichtenberg von 1746 aufgenommen (vgl. LA Speyer Best B 2 Nr. A 294/7) und wie folgt beschrieben (zitiert nach Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 207): "Die Mühle zu Rehweiler in der Pfeffelbacher Schultheißerei liegt ebenfalls am Glan, verstärkt durch den Quirn- oder Hengstbach; ¼ Stunde entfernt von der Matzenbacher Mühle. 2 unterschlächtige Wasserräder, welche 2 Mahlgänge und 1 im Trillis angehängten Schälgang treiben. neben dem Wasserrad 1 Aalkorb (für den ½ fl jährlich extra bezahlt werden muß). Wasserzuführung mittels eines 94 Schritt entfernten Wehres, 2 ½ Schuh hoch, mit Ablaß für die Flößerei. Hinterteich von 100 Schritt Länge; bei der Brücke ergießt sich das Wasser wieder in den Glan. Die Dörfer Drahweiler, Quirnbach, Liebstal und Rehweiler sind in die Mühle gebannt. Erbbeständer ist Valentin Ohlinger, hat die Mühle von seinem Schwiegervater Peter Horbacher. Er entrichtet als Pacht in die Kellerei Lichtenberg 9 Ma Korn und 9 Ma Hafer, dazu 14 fl. für 2 Mühlschweine und 4 Batzen für 1 Hahn (Kapaun) und alle 3 Jahre 1 Weinkaufsgulden. Die Mahlsteine sind vom Vockenrech und von Odenbach; s. Nehmen jährlich 1 Zoll ab. Rieschweiler: war pfalz-zweibrückisch, am Schwarzbach gelegen - Alte Hechtloch- oder Rieschweiler Mühle in Rieschweiler-Mühlbach: Im Mühlenprotokoll für das Oberamt Zweibrücken vom 6.1.1745 (vgl. LA Speyer Best B2 Nr. 294/7 und 295/5 Bl. 236-244) wird sie zusammengefaßt wie folgt beschrieben: “Wird durch die Schwarzbach getrieben, liegt eine halbe Stunde oberhalb der Delfelder Mühle und so weit von denen Nünschweiler Mühlen. Das Hoch-Gebau ist schlecht, das Mahlwerck aber in gutem Stand, hat einen Mahl- und einen Scheelgang, davon jegl: durch ein besonderes unterschlechtiges Waßerrad getrieben wird. Liegt hinter einem Wehr von etwann 80 Schritt lang, und hat etwann 30 Gäng von der Mühle, in gedcht: Wehr eine Schließe so wohl zu Flötzung Holländer- alß anderen Holtzes. Die jährl: Pfacht ist 1fl 14 bz 4 kr an Geld nebst noch zweyen Kappen oder vor jeden 4 bz. An Geld, so dan zwey Malter Korn und zwey Malter vier Faß Haabern, Zweybrücker Maaßung, ferner wegen des Erbbestandtes vom 24ten Novembr: 1727 gemeinschaftl: mit nachzubeschreibender Mühle (Anm.: s. Neue Hechtlocher Mühle) zu Bann übernommen, aber bis Dato in Stand gestelleten Mühle in Geldt die Helft des damals stipulierten Pfachtes mit 2 fl 2 bz 8 kr in Geld nebst einem Malter Faß ein und ein halb Sester Korn und so viel Haabern, wovon das Geld zur Landschreiberey und die Früchte zur Oberkellerey geliefert werden. Mühlbach, Eschweiler, Hitzenhauser Hoff und Kirschweiler sind noch nicht gebannet, und mahlen gemeinigl: in dieser Mühl … . Johann Nickel *Hahn ist seit 2 Jahren Erbbeständer und legitimiert sich mit einem Erbbestand vom 30ten July 1742.” (vgl. auch Weber: Mühle und Müllerhandwerk, a.a.O., S. 197). Schwarzbach: Die Flößerei hatte zeitweise einen erheblichen Umfang; so wurden z.B. Anfang 1718 durch Zweibrücken geflößt etwa 4000 Stücke „Pfeif- und Knappholz“. 1753 ließ der Holzhändler Dupaquier aus Bitsch 115000 „Dauen“ und 18000 „Bordstücker“ flößen. Von dem geflößten Holz hatten die Händler an die Herrschaft Passagegeld oder Zoll zu entrichten.. Diese Steuer war je nach Art des Holzes verschieden. IdR. Wurde wegen der geringen Tiefe der Bäche Brennholz geflößt, für das pro Klafter im zweibrückischen Gebiet 2 Batzen an Zoll zu entrichten waren. Für Werkholz war die Gebühr entsprechend höher und für holländisches Schiffsholz betrug sie je nach Länge der Stämme bis zu 25 Gulden für 100 Stück (vgl. Wilms, Rudolf: Flößereibetrieb im Westrich. Geschichtliche Betrachtung eines ausgestorbenen Gewerbes; in: Heimatkalender für Stadt und Landkreis Zweibrücken („Westrich-Kalender“) 1960, S. 121-122). Literatur: - Wilms, Rudolf: Flößereibetrieb im Westrich. Geschichtliche Betrachtung eines ausgestorbenen Gewerbes; in: Heimatkalender für Stadt und Landkreis Zweibrücken („Westrich-Kalender“) 1960, S. 121-125 Speyerbach: zu unterscheiden vom *Hochspeyerbach Bereits 1483 beschwerte sich der Pfalzgraf und Kurfürst Philipp beim Rat der Neustadt daß das Flößen des Brandholzes „uff der Bach“ unter Forellen und anderen Fischen großen Schaden anrichte und hierdurch das kurfürstliche Fischereirecht beeinträchtigt werde (vgl. Karch: Neidenfels, a.a.O., S. 290). Wegen der Holzflößerei auf dem Speyerbach kam es immer wieder zu Beschwerden. Obwohl durch die Floßordnungen dazu verpflichtet, nahmen die Flößer, Holzlieferanten und Holzkompanien oft zu wenig oder gar keine Rücksicht auf die Wiesenbesitzer, Mühle und Triebwerke am Speyerbach. So beschwerten sich 1761 die Bewohner der Mandelgasse in Neustadt beim Stadtrat, daß der gesamte Bachstaden von der Mandelgasse bis zur Obermühle (an der Einmündung der Talstraße in die Amalienstraße) durch das Holzflößen so ruiniert worden sei, daß kein Einwohner in der Mandelgasse fast mehr zu seiner Wohnung gelangen könne. 1784 beschwerten sich die Müllermeister der Stadtmühle, Obermühle und Würtzmühle über zu langsames Vorbeiflößen an ihren Mühlen, zu langsames Ausschlagen des Holzes auf dem Holzplatz sowie das Flößen über die festgelegten Floßzeiten hinaus (vgl. Weber, Rolf: „Die Flößerei (Trift) auf dem Speyerbach“; in: Weyrich, Klaus Peter: Neustadt. Beiträge zur Geschichte einer pfälzischen Stadt, Neustadt 1975, S. 637 ff., 649). Das Flößen von Holz auf dem Speyerbach wurde durch das Triftamt erst 1882 aufgehoben (vgl. Heil: Der funktionale Wandel pfälzischer Mühlen an Gewässerläufen ausgewählter Naturräume seit dem frühen 19. Jahrhundert, a.a.O., S. 57; LA Speyer Best. H 45 Nr. 4162). Speyerdorf: - Neumühle oder Untere Mühle: 1835 reichte Heinrich *Mattil, der Müller auf der Stadtmühle in Neustadt, ein Gesuch „zwecks Erbauung eines Mühlwerkes unterhalb Speyerdorf an der sogenannten Waide“ ein (vgl. Heil: Der funktionale Wandel pfälzischer Mühlen an Gewässerläufen ausgewählter Naturräume seit dem frühen 19. Jahrhundert, a.a.O., S. 66; Archiv Kreisverwaltung Bad Dürkheim Nr. 661-04-L, Untere Mühle oder Neumühle: H. Mattil an Reg. d. Reg. d. Rheinkreises Speyer vom 18.12.1835; vgl. auch LA Speyer, Best. H 3, Nr. 7731, 2). Dem Gesuch widersprach nur einen Monat später Jacob *Steiner, Müller in Speyer mit der Begründung, daß besonders im Sommer, wo ohnehin „die Bach außerordentlich schwach“, d.h. „die Wassermasse kaum hinreichend“sei, um die Mühlen zu treiben, „die Beeinträchtigung der dermalen bestehenden Mühlwerke bei Genehmigung des Gesuchs, „um so fühlbarer werden müßte“ (vgl. Heil, a.a.O., S. 67; Archiv Kreisverwaltung Bad Dürkheim Nr. 661-04-L, Untere Mühle oder Neumühle: J.Steiner am Bürgermeisteramt Lachen vom 15.1836 vgl. auch LA Speyer Best. H 3 Nr. 7731, 2). Dem Gesuch wurde 1838 zur Behebung des Mehlmangels angesichts der außerordentlich zunehmenden Population“ stattgegeben mit der Einschränkung, daß Mattil nur 3 anstelle der beantragten 5 Mahlgänge nur 3 Mahlgänge errichtet werden durften. Außerdem mußte Mattil auf eine Entschädigung für Stillstände wegen der Holzflößerei (vgl. Heil, a.a.O., S. 67; Archiv Kreisverwaltung Bad Dürkheim Az: 661-04-L, Untere Mühle oder Neumühle: Regierungsentschließung vom 28.9.14838; vgl. auch LA Speyer, Best. Q 22, Nr. 209). Mattil stellte die Mühle 1842 fertig und verkaufte sie kurz darauf an Peter Mechtersheimer (vgl. Heil, a.a.O., S. 67 Archiv Kreisverwaltung Bad Dürkheim Az: 661-04-L, Untere Mühle oder Neumühle: Bauvollendungsanzeige vom 1.10.1842 und Erklärung des P. Mechtersheimer vom 13.4.1844; vgl. Finanzamt Neustadt, Umschreibkataster Lachen, I. Band S. 255). 1845 beabsichtigte der Müller Caspar *Mattil von der Speyerdorfer Mühle, nachdem er die Ufer des Speyerbachs rektifiziert und das Bachbett ausgehoben hatte, „ein Wasserrad hinter die seinigen zu erbauen“, um somit die nun verbesserten, bisher schlechten, Antriebsbedingungen „zum Betriebe eines Mahlganges zu verwenden“ (vgl. Heil: Der funktionale Wandel pfälzischer Mühlen an Gewässerläufen ausgewählter Naturräume seit dem frühen 19. Jahrhundert, a.a.O., S. 61; Stadtarchiv Neustadt, Lachen-Speyerdorf [unverzeichneter Bestand]: Speyerdorfer Mühle: C. Mattil an Reg. d. Pfalz Speyer von 14.1.1845; vgl. auch LA Speyer, Best. H 3 Nr. 7731, 5). Hiergegen widersprach der Unterlieger Peter *Mechtersheimer (Archiv Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Nr. 661-04-L, Speyerdorfer Mühle: P. Mechtersheimer an Landcommissariat Neustadt vom 10.5.1845) sowie das Triftamt, welch letzteres nur zustimmen wollte, wenn Mattil „für sich und seine Rechtsnachfolger … [auf eine] eine Entschädigung für Stillstand während der Flößerei „ freiwillig verzichten würde (vgl. Heil: Der funktionale Wandel pfälzischer Mühlen an Gewässerläufen ausgewählter Naturräume seit dem frühen 19. Jahrhundert, a.a.O., S. 61; Archiv Kreisverwaltung Bad Dürkheim Nr. 661-04-L, Speyerdorfer Mühle: Triftamt Neustadt an Landcommissariat Neustadt vom 1.3.1845). Wahrscheinlich führte Mattil die Erweiterung 1848 durch, mit Sicherheit bestand sie jedoch 1864, als das 1.und 2 Wasserrad die Hanfreibe und Ölmühle in Betrieb setzten, das 3., 4. und 5. Wasserrad zusammen „4“ Mahlgänge bewegten, hiermit die ältere Einrichtung Einrichtung repräsentierten, und „das von den drei Mahlgängen u. Aus dem Leerlauf kommende Betriebswasser“ zur Versorgung des 6. Wasserrads, das hinter den anderen Wasserrädern „im Freien“ hing, herangezogen wurde. Dieses Rad konnte man zum Betrieb eines Mahl- und Schälgangs benutzen (vgl. Heil, a.a.O., S. 61/62). Waldlauter: die Lauter, in Unterscheidung zur südpfälzischen Wieslauter auch als Waldlauter bezeichnet, ist ein 39,4 km langer, orografisch rechter Nebenfluß des Glan. Die Lauter entspringt im Pfälzerwald, durchfließt die Kaiserslauterer Senke und strebt dann dem Glan durch das Nordpfälzer Bergland zu. Trotz des Wasserreichtum der Lauter, deren mittleres Gefälle auf der ca. 24,5 km langen Strecke zwischen Katzweiler und Lauterecken 2,1 m auf 1000 m beträgt, bei einer mittleren Abflußmenge von 1808 l/sec,war nur eine relativ bescheidene Flößerei oder Trift auf der Lauter vorhanden, im Gegensatz zu den aus dem Pfälzerwald kommenden und direkt zum Rhein fließenden Bächen (vgl. Heil: funktionaler Wandel, a.a.O., S. 27/28). Literatur: - Schneider,Hermann: Vom Floßwesen auf der Waldlauter. Kurpfälzische Hofkammer vergab die Wasserbauten an den Mühlen in: Rheinpfalz, Kusel, Rockenhausen Nr. 86 v. 11.4.1960 Westpfalz, Westrich und Holzflößen, allgemein: Literatur: - Wilms, Rudolf: Flößereibetrieb im Westrich. Geschichtliche Betrachtung eines ausgestorbenen Gewerbes; in: Heimatkalender für Stadt und Landkreis Zweibrücken („Westrich-Kalender“) 1960, S. 121-125 Wilgartswiesen: - Falkenburger Sägemühle zu Wilgartswiesen: sie war die älteste Mühle in Wilgartswiesen und lag weit westlich des heutigen Ortskerns. Die Mühle ist heute völlig verschwunden. Ihr Standort war am südwestlichen Fuß des Schloßberges auf einem Gelände, das in den letzten 150 Jahren vollkommen umgestaltet worden ist. Die Flurnamen „Sägemühler Weiher“ und „Sägemühler Kehr“ erinnern an diesen Standort. Während der spätmittelalterlichen Holztrift und der Holzflößerei während der bayerischen Zeit befand sich dort die „Falkenburger Klause“ und ein großer Holzlagerplatz. Die Falkenburger Klause war die größte Stauanlage zur Holzflößerei im pfälzischen Triftgebiet und wurde durch das Wasser der oberen Queich und der Kohlwoogquelle gespeist. Bei dieser großen Klause stand die Falkenburger Sägemühle, die mit einem Mühlrad versehen war. Durch den Bahnlinienbau 1873/74 wurde das Gelände durch den hohen Bahndamm völlig umgestaltet. Der Ausbau der ehemaligen Reichsstraße in Richtung Pirmasens (heute alte B10) zwischen den Weltkriegen führte zu einer weiteren landwirtschaftlichen Veränderung. Bei diesem Straßenausbau stieß man auf alte Gewölbe, die mit der ehemaligen Sägemühle in Verbindung gebracht wurden. Zu dieser Zeit waren die Gebäude der alten Mühle längst zerfallen und verschwunden (vgl. Albrecht, Karl-Heinz: Die Mühlen in Wilgartswiesen; in: Ortsgemeinde: Wilgartswiesen (Hrsg.): Chronik der Gemeinde Wilgartswiesen, a.a.O., S. 612). Zweibrücken: die Stadt hatte in den 1770er Jahren schon 5500 Einwohner und einen entsprechend großen Holzverbrauch. Hier befand sich am Ufer des Hornbachs der Holzhof für die westliche Stadt, dessen genauer Standort unbekannt ist, zumal der Bachlauf des Hornbachs mehrmals verändert und begradigt wurde zur Verringerung der Hochwassergefahr.. Nur die Holzgartenstraße erinnert an die ehemalige wichtige Einrichtung.An diesen Holzhöfen wurde das für Zweibrücken bestimmte Holz zum Trocknen aufgesetzt und gemessen, wodurch die Flößermeister und Holzhändler eine Kontrolle darüber hatten wieviel Holz beim Transport abhanden gekommen war. Das Holz für die Kohlengruben im Saarland und das Holländerholz wurde flußabwärts geflößt (vgl. Rohr: Allerlei über das ehemalige Holzflößen von Dusenbrücken bis Zweibrücken; in: Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land 2003, S. 202). Die Flößerei hatte zeitweise einen erheblichen Umfang; so wurden z.B. Anfang 1718 durch Zweibrücken geflößt etwa 4000 Stücke „Pfeif- und Knappholz“. 1753 ließ der Holzhändler Dupaquier aus Bitsch 115000 „Dauen“ und 18000 „Bordstücker“ flößen. Von dem geflößten Holz hatten die Händler an die Herrschaft Passagegeld oder Zoll zu entrichten.. Diese Steuer war je nach Art des Holzes verschieden. IdR. Wurde wegen der geringen Tiefe der Bäche Brennholz geflößt, für das pro Klafter im zweibrückischen Gebiet 2 Batzen an Zoll zu entrichten waren. Für Werkholz war die Gebühr entsprechend höher und für holländisches Schiffsholz betrug sie je nach Länge der Stämme bis zu 25 Gulden für 100 Stück (vgl. Wilms, Rudolf: Flößereibetrieb im Westrich. Geschichtliche Betrachtung eines ausgestorbenen Gewerbes; in: Heimatkalender für Stadt und Landkreis Zweibrücken („Westrich-Kalender“) 1960, S. 121-122). Da die vielen Mühlen, die früher im Stadtbereich vorhanden waren, die Flößerei behinderten, war man gezwungen, einen Floßgraben um die Stadt zu legen. Dieser zweigte in der Höhe der Eremitage von dem Bleicherbach ab und zwar über die sog. Holländerschleuse. Er nahm etwa über den heutigen kleinen Exerzierplatz oder in Richtung des heutigen Kanals seinen Weg zur Wiedervereinigung mit dem Bleicherbach Der Schwarzbach konnte aufgrund seines vergleichsweise höheren Wasserstandes ganzjährig zur Holzflößerei genutzt werden (vgl. Wilms, Rudolf: Flößereibetrieb im Westrich. Geschichtliche Betrachtung eines ausgestorbenen Gewerbes; in: Heimatkalender für Stadt und Landkreis Zweibrücken („Westrich-Kalender“) 1960, S. 124) Letzte Änderung am 25.04.2012
|