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Pfälzisch-Rheinische Familienkunde
Rottstraße 17 (Stadtarchiv) - 67061 Ludwigshafen
http://prfk.genealogy.net

PRFK - Archiv- und Bibliotheksordnung


1 Allgemeines
Der Verein "Pfälzisch-Rheinische Familienkunde e.V" (PRFK) verfolgt gemäß seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, wissenschaftliche Zwecke, insbesondere die Pflege und Förderung von Familien- und Wappenkunde im pfälzisch-rheinischen Raum.
Der Verein unterhält eine Bücherei und ein Archiv. Die Mitarbeiter sind dort ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Vereins (einschließlich der Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder) und die übrigen Nutzer unterwerfen sich dieser Archiv- und Bibliotheksordnung, die auf der Sitzung des erweiterten Vorstands vom 05.10.2002 verabschiedet wurde.
Archiv und Bibliothek werden im Auftrag des Vereins von einem hierzu ernannten Leiter, seinem Vertreter oder einem eigens hierfür verpflichteten Mitglied geführt
2 Öffnungszeiten
Das Archiv mit Bibliothek ist in 67061 Ludwigshafen, Rottstraße 17, an jedem Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, ausgenommen Feiertage.
3 Gliederung
Archiv und Bibliothek sind z. Zt. in 21 Abteilungen gegliedert:
Die Bibliothek ist gegliedert in die Abteilungen I bis XII, Die Bücher sind in einer Freihandbücherei zugänglich. Sie sind alphabetisch eingereiht und über einen Sach- und Autorenkatalog zu finden
Das Archiv besteht aus umfangreichen, personenbezogenen Karteien und zahlreichen Ordnern, die bei den Abteilungen XIII bis XXI eingestellt sind.
Außerdem wird in Archivboxen Schriftmaterial aufbewahrt.
Der detaillierte Gliederungsplan ist in der Anlage ersichtlich
4 Benutzung
(1) Der Leiter des Archivs und der Bibliothek übt das Hausrecht aus. Der Leiter kann Nutzer bei Verstößen gegen diese Ordnung zeitweilig oder auf Dauer von der Nutzung ausschließen. Der Ausschluß ist zu protokollieren und dem Vorstand mitzuteilen.
(2) Sämtliche Nutzer, gleichgültig ob Mitglied oder nicht, sind verpflichtet, sich mit ihrer genauer Anschrift in das Anwesenheitsbuch einzutragen. Mit der Eintragung wird diese Archiv- und Bibliotheksordnung anerkannt.
(3) Es ist Rücksichtauf andere Nutzer zu nehmen. Das Archivgut ist pfleglich zu behandeln. Viele Archivstücke sind Unikate oder seltene Exemplare. Sie können nirgends gekauft werden, ihr ideeller Preis ist hoch.
(4) Sollten Beschädigung festgestellt werden, ist der Leiter hierüber zu informieren. Entliehene Bücher oder Schriften sind nach der Benutzung wieder richtig einzureihen. Haben Autoren ausgesprochen, das ihr Bücher bzw. ihre Archivunterlagen nicht kopiert werden dürfen, so ist dies zu beachten. Die Benützer haften für Schäden, die beim Kopieren entstehen, z. B. Aufbrechen der Bücher.
(5) Das in der Geschäftsstelle aufgestellte Kopiergerät darf nur sachgerecht und mit Erlaubnis des Leiters benutzt werden. Eine Ablichtung pro DIN A 4 Aufnahme kostet für Mitglieder 20 Cent, für Nichtmitglieder 50 Cent. Bei Verschwendung von Toner kann der Leiter eine höhere Gebühr pro Ablichtung verlangen.
5 Ausleihe
(1) Die Bibliothek wird als Präsenzbibliothek geführt. Bei Ausleihewunsch ist grundsätzlich auf die Möglichkeiten öffentlicher Bibliotheken und deren Möglichkeiten der Fernleihe hinzuweisen.
(2) Archivgut sowie die Bücher der Abteilung III sind meist Unikate oder seltene Schriften und daher grundsätzlich nicht ausleihbar.
(3) In begründeten Einzelfällen kann der Leiter ausnahmsweise einzelne Bücher ausleihen. Es besteht hierzu aber kein Rechtsanspruch. Es muß ein Entleihzettel mit voller Anschrift ausgefüllt werden. Die Leihfrist beträgt maximal 4 Wochen. Eine Verlängerung kann bei guten Gründen auf Antrag erfolgen. Entliehen wird nur an Mitglieder; eine Ausleihe per Post erfolgt nicht.
(4) Sollte die Leihfrist erheblich verlängert werden, behält sich der Verein vor, die Bücherrückgabe gerichtlich einzuklagen. Die Kosten trägt der Entleiher. Der Entleiher haftet auch für verloren gegangene oder beschädigte Bücher.
Letzte Änderung am
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