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Allgemeines |
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Der Verein "Pfälzisch-Rheinische Familienkunde e.V" (PRFK) verfolgt gemäß seiner Satzung ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, wissenschaftliche Zwecke, insbesondere
die Pflege und Förderung von Familien- und Wappenkunde im
pfälzisch-rheinischen Raum. |
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Der Verein unterhält eine Bücherei und ein Archiv. Die Mitarbeiter sind dort ehrenamtlich tätig. Die
Mitglieder des Vereins (einschließlich der Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder) und die übrigen Nutzer unterwerfen sich dieser
Archiv- und Bibliotheksordnung, die auf der Sitzung des erweiterten
Vorstands vom 05.10.2002 verabschiedet wurde. |
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Archiv und Bibliothek werden im Auftrag des Vereins von einem hierzu ernannten Leiter, seinem Vertreter oder einem
eigens hierfür verpflichteten Mitglied geführt |
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Öffnungszeiten |
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Das Archiv mit Bibliothek ist in 67061 Ludwigshafen, Rottstraße 17, an jedem Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
geöffnet, ausgenommen Feiertage. |
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Gliederung |
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Archiv und Bibliothek sind z. Zt. in 21 Abteilungen gegliedert: |
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Die Bibliothek ist gegliedert in die Abteilungen I bis XII, Die Bücher sind in einer Freihandbücherei
zugänglich. Sie sind alphabetisch eingereiht und über einen Sach- und
Autorenkatalog zu finden |
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Das Archiv besteht aus umfangreichen, personenbezogenen Karteien und zahlreichen Ordnern, die bei den
Abteilungen XIII bis XXI eingestellt sind. |
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Außerdem wird in Archivboxen Schriftmaterial aufbewahrt. |
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Der detaillierte Gliederungsplan ist in der Anlage ersichtlich |
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Benutzung |
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(1) |
Der Leiter des Archivs und der Bibliothek
übt das Hausrecht aus. Der Leiter kann Nutzer bei Verstößen gegen diese
Ordnung zeitweilig oder auf Dauer von der Nutzung ausschließen. Der
Ausschluß ist zu protokollieren und dem Vorstand mitzuteilen. |
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(2) |
Sämtliche Nutzer, gleichgültig ob Mitglied oder nicht, sind verpflichtet, sich mit ihrer genauer
Anschrift in das Anwesenheitsbuch einzutragen. Mit der Eintragung wird
diese Archiv- und Bibliotheksordnung anerkannt. |
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(3) |
Es ist Rücksichtauf andere Nutzer zu
nehmen. Das Archivgut ist pfleglich zu behandeln. Viele Archivstücke
sind Unikate oder seltene Exemplare. Sie können nirgends gekauft
werden, ihr ideeller Preis ist hoch. |
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(4) |
Sollten Beschädigung festgestellt werden,
ist der Leiter hierüber zu informieren. Entliehene Bücher oder
Schriften sind nach der Benutzung wieder richtig einzureihen. Haben
Autoren ausgesprochen, das ihr Bücher bzw. ihre Archivunterlagen nicht
kopiert werden dürfen, so ist dies zu beachten. Die Benützer haften für
Schäden, die beim Kopieren entstehen, z. B. Aufbrechen der Bücher. |
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(5) |
Das in der Geschäftsstelle aufgestellte
Kopiergerät darf nur sachgerecht und mit Erlaubnis des Leiters benutzt
werden. Eine Ablichtung pro DIN A 4 Aufnahme kostet für Mitglieder 20
Cent, für Nichtmitglieder 50 Cent. Bei Verschwendung von Toner kann der
Leiter eine höhere Gebühr pro Ablichtung verlangen. |
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Ausleihe |
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(1) |
Die Bibliothek wird als Präsenzbibliothek
geführt. Bei Ausleihewunsch ist grundsätzlich auf die Möglichkeiten
öffentlicher Bibliotheken und deren Möglichkeiten der Fernleihe
hinzuweisen. |
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(2) |
Archivgut sowie die Bücher der Abteilung
III sind meist Unikate oder seltene Schriften und daher grundsätzlich
nicht ausleihbar. |
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(3) |
In begründeten Einzelfällen kann der
Leiter ausnahmsweise einzelne Bücher ausleihen. Es besteht hierzu aber
kein Rechtsanspruch. Es muß ein Entleihzettel mit voller Anschrift
ausgefüllt werden. Die Leihfrist beträgt maximal 4 Wochen. Eine
Verlängerung kann bei guten Gründen auf Antrag erfolgen. Entliehen wird
nur an Mitglieder; eine Ausleihe per Post erfolgt nicht. |
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(4) |
Sollte die Leihfrist erheblich verlängert
werden, behält sich der Verein vor, die Bücherrückgabe gerichtlich
einzuklagen. Die Kosten trägt der Entleiher. Der Entleiher haftet auch
für verloren gegangene oder beschädigte Bücher. |