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Lippe (-Detmold)
In Lippe gab es bis 1879 verschiedene örtliche und überörtliche Gerichte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.
Justizkanzlei
Die Justizkanzlei ist das älteste lippische Gericht, das für
Zivilsachen zuständig war und gleichzeitig Appelationsinstanz für
die niederen Gerichte auf dem Lande und in den Städten darstellte. Nachdem
1593 das Hofgericht eingerichtet wurde, bestand zwischen beiden Gerichten
eine gewisse Konkurrenz. Durch das Gerichtsverfassungsgesetz wurden beide
Gerichte 1879 aufgelöst.
Hofgericht
Das Hofgericht wurde 1593 als Obergericht eingerichtet und sollte Ersatz
für die Justizkanzlei sein. Beide Gerichte bestanden jedoch bis 1879
nebeneinander.
Geistliches Gericht
Nachdem 1556 ein Konsistorium als kollegiale Zentralbehörde für
Kirchen- und Schulangelegenheiten aufgrund der lippischen Kirchenordnungen
von 1538/1571 gebildet worden war, wurde 1600 das Geistliche Gericht
eingerichtet. Es war zuständig für alle sich aus den
Kirchenvisitationen ergebenden Mängel und Streitigkeiten und für
Ehesachen, mit Ausnahme der Stadt Lemgo, die ein eigenes lutherisches
Konsistorium besaß. Das Gericht wurde 1879 aufgelöst.
Kriminalgericht
1650 wird ein Peinliches Halsgericht eingerichtet, das für das gesamte
Land mit Ausnahme Lemgos zuständig war. Später wurde es in
Kriminalgericht umbenannt. Das Gericht wurde 1879 aufgelöst.
Militärgericht
Das Militärgericht wurde 1806 eingerichtet und 1867 nach Abschluß
der Militärkonvention mit Preußen aufgelöst.
Freigerichte
Belehnung der lippischen Freigrafen auf Antrag des Landesherrn durch den
Kaiser, seit 1422 durch den Erzbischof von Köln. Freigerichte gab es
in Biest bei Lemgo, in Schötmar, zum Falkenberg, in Wilbasen bei Blomberg,
in Oesterholz bei Cappel und unter dem Stoppelberg bei Steinheim. Die
Freigerichte verloren mehr und mehr an Bedeutung und waren gegen Ende des
17. Jahrhunderts bedeutungslos.
Gogerichte:
Vom 14. bis zum 16. Jahrhundert wurden die Gogerichte planmäßig
durch den Landesherrn erworben. Sie waren zuständig für die niedere
Gerichtsbarkeit in Strafsachen, den Vorsitz hatten die vom Landesherrn bestellten
Gografen. Seit dem 19. Jahrhundert bedeutungslos.
Stadtgerichte
In Lemgo übten die landesherrlichen Stadtrichter neben dem Rat die niedere
Gerichtsbarkeit aus. In allen anderen Städten stand die niedere
Gerichtsbarkeit dem Rat zu. Die Vollstreckung der Urteile oblag dem
landesherrlichen Richter. 1791 wurde in Lage ein Fleckengericht mit
ähnlichen Rechten eingerichtet. 1843 wurde in den Städten Justiz
und Verwaltung getrennt und die organisatorisch vom Magistrat getrennten
Stadtgerichte eingerichtet. In Lemgo wurde ein Justizmagistrat eingerichtet.
Die Stadtgerichte wurden 1879 aufgelöst.
Landgerichte
1879 mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes wurde in Detmold für
das Fürstentum Lippe ein Landgericht eingerichtet, das dem Oberlandesgericht
Celle unterstand. Seit 1947 ist das Gericht dem Oberlandesgericht Hamm
zugeordnet.
Amtsgerichte
Im Fürstentum Lippe wurden 1879 Amtsgerichte eingerichtet, die die bis
dahin von den Amtsverwaltungen wahrgenommenen Justizfunktionen übernahmen.
Im Landgerichtsbezirk Detmold gab bzw. gibt es folgende Amtsgerichte:
Amtsgericht Alverdissen
Das Gericht wurde 1969 aufgelöst. Zuständig
wurden die Amtsgerichte Blomberg und Lemgo.
Amtsgericht Bad Salzuflen
Das Gericht wurde 1977 aufgelöst. Zuständig
wurde das Amtsgericht Lemgo.
Amtsgericht Blomberg
Amtsgericht Detmold
Amtsgericht Lemgo
Amtsgericht Hohenhausen
Das Gericht wurde 1969 aufgelöst. Zuständig
wurde das Amtsgericht Lemgo.
Amtsgericht Horn
Das Gericht wurde 1970 aufgelöst. Zuständig
wurde das Amtsgericht Detmold.
Amtsgericht Lage
Das Gericht wurde 1979 aufgelöst. Zuständig
wurde das Amtsgericht Detmold.
Amtsgericht Oerlinghausen
Das Gericht wurde 1979 aufgelöst. Zuständig
wurde das Amtsgericht Detmold.
Quelle:
Kurzübersicht über die Bestände des
Nordrhein-Westfälischen Staatsarchives Detmold und des Personenstandsarchivs
Westfalen-Lippe, Detmold 1994
Letzte Aenderung: 29_05_1999 (ab) - Alle Rechte vorbehalten -